Dieses Package beinhaltet die komplette Implementierung eines Tax CMS sowie die weitere Überwachung durch Mitarbeiter der dhpg. Diese Variante ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine personellen Ressourcen in Ihrem Unternehmen bereitgestellt werden können. Gerne sind wir an dieser Stelle Ihr verlässlicher Partner.
Diese Variante wird personell vorwiegend vom Unternehmen getragen, d.h. die Implementierung und Erstellung der Verfahrensdokumentation läuft in Eigenregie. Die Experten der dhpg unterstützen punktuell im Rahmen der Implementierung und stehen gerne beratend zur Verfügung.
Gerne schulen wir Ihre für dieses Projekt ausgewählten Mitarbeiter und stehen Ihnen als Partner für Rückfragen zur Etablierung eines Tax CMS zur Verfügung.
Der maßgeblich durch die supranationalen Institutionen der OECD und der G20-Staaten geprägte Begriff des Base Erosion and Profit Shifting (kurz: BEPS) beschreibt die mit dem Ziel der weitestgehenden Steuerminimierung planmäßig betriebene Gewinnkürzung und grenzüberschreitende Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmensgruppen.
Unter den Oberbegriff des BEPS fallen eine Reihe von Steuervermeidungsstrategien. Von besonderer Bedeutung ist dabei insbesondere die Ausnutzung von nicht hinreichend aufeinander abgestimmten Steuersystemen und -gesetzen verschiedener Staaten und die grenzüberschreitende Intransparenz zwischen den nationalen Finanzverwaltungen. Vor diesem Hintergrund spielen beispielsweise auch sogenannte hybride Gestaltungen eine übergeordnete Rolle. Hierbei werden rechtsformbedingte Besteuerungsunterschiede in zwei Staaten genutzt, um im Ergebnis ein unausgewogenes und oftmals ungerechtfertigtes steuerliches Ergebnis zu erzielen. Zentral wirkt hierbei, dass die beteiligten Staaten eine uneinheitliche Einordnung der Rechtsform, der im Fokus stehenden Gesellschaft vornehmen. BEPS-begünstigend wirkt darüber hinaus auch der weltweite Steuerwettbewerb zwischen den Staaten. Mit der Zielsetzung, den jeweils nationalen Investitionsstandort zu fördern, kommt es weltweit zu Steuersatzsenkungen und der Einführung besonderer Begünstigungsvorschriften, insbesondere für mobile, d.h. leicht verlagerbare Einkünfte, wie beispielsweise Erträge aus der Überlassung von Lizenzen, Patenten oder sonstigen Immaterialwerten.
Durch die gezielte und teilweise missbräuchliche Nutzung dieser Praktiken können multinationale Konzerne ihre Steuerquote erheblich reduzieren und so insbesondere gegenüber kleineren und rein national tätigen Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile erlangen. Vor diesem Hintergrund und des in diesem Zusammenhang wachsenden internationalen Drucks, wurde 2015 durch die OECD und die G20-Staaten, das BEPS-Projekt gestartet, das die Eindämmung und Vermeidung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen international tätiger Unternehmen zum Ziel hat. Durch multinationale Implementierung gezielter und aufeinander abgestimmter Steuergesetze sollen aggressive BEPS-Praktiken und die damit einhergehenden Steuersubstratverluste vermieden werden. Zielsetzung des BEPS-Projektes ist dabei insbesondere auch, dass die Gewinne wieder vermehrt dort besteuert werden, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten der beteiligten Unternehmen erfolgen und die entsprechende Wertschöpfung tatsächlich erfolgt.
Zur Erreichung dieser Ziele wurde im Rahmen des BEPS-Projekts im Jahr 2015 erstmals ein Aktionsplan veröffentlicht, der 15 überwiegend materiell-rechtliche, aber auch verfahrensrechtliche Aktionspunkte vorsieht. Die Aktionspunkte nehmen sich jeweils anderen Problemfeldern der grenzüberschreitenden BEPS-Praktiken an. So beschäftigt sich Aktionspunkt 1 beispielsweise mit den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung. Demgegenüber geht Aktionspunkt 5 auf die wirksame Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken ein und behandelt insbesondere die Nutzung von sogenannten IP- bzw. Lizenzboxen, die in Einzelfällen eine Niedrig- oder Nichtbesteuerung von Lizenzeinkünften vorsehen. Zur Förderung der staatenübergreifenden Transparenz und um den nationalen Finanzbehörden weitere Kennzahlen zur Kontrolle der Konzerne zur Verfügung zu stellen, stellt Aktionspunkt 13 dahingegen die Grundlage des mittlerweile eingeführten Country-by-Country-Reportings dar.
Nachfolgend ist eine Übersicht sämtlicher Aktionspunkte dargestellt:
Zu beachten ist, dass die Aktionspunkte den OECD-Mitgliedsstaaten zwar konkrete Maßnahmen vorgeben, der Maßnahmenplan jedoch zunächst keine unmittelbare Gesetzeswirkung entfaltet. Vielmehr werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, durch Gesetzesänderungen entsprechende Regelungen in die nationalen Steuergesetze zu implementieren. Ausfluss dieser Aktionspunkte sind z.B. die Einführung der sogenannten Lizenzschranke in § 4j EStG, sowie die Umsetzung der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) über das ATAD-Umsetzungsgesetz, die zu zahlreichen und zum Beginn des Jahres 2022 in Kraft tretenden Änderungen im Außensteuergesetz geführt hat – insbesondere im Hinblick auf die Bereiche der Wegzugs- und Hinzurechnungsbesteuerung.
Stellt sich nachträglich heraus, dass eine beim Finanzamt eingereichte Steuererklärung unrichtig ist, muss diese korrigiert werden. Die Abgrenzung zwischen einer einfachen Berichtigung (zur Korrektur eines Fehlers) und einer strafbefreienden Selbstanzeige (zur „Heilung“ einer Steuerhinterziehung) sind oftmals fließend. Wenn das Unternehmen ein funktionsfähiges innerbetriebliches Kontrollsystem zur Befolgung aller steuerlichen Pflichten (Tax Compliance Management System) eingerichtet hat, wertet die Finanzverwaltung dies als Indiz gegen das Vorliegen von Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit. Strafrechtliche Konsequenzen lassen sich damit vermeiden.
Betriebsprüfung oder steuerliche Außenprüfung bezeichnet die Kontrolle der steuerlichen Verhältnisse und der Buchhaltung eines Betriebs durch das Finanzamt. Sämtliche Steuerarten können einer Betriebsprüfung unterliegen; die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer können beispielsweise Gegenstand spezieller Prüfungen sein. Die Vorbereitung auf und das Management von steuerlichen Prüfungen gehört zu den zentralen Elementen eines Tax Compliance Management Systems.
Unter dem Begriff Compliance versteht man die Aufforderung an Unternehmen, Regelungen und Richtlinien einzuhalten und sich gesetzeskonform zu verhalten. Darunter können auch unternehmenseigene ethische Standards fallen. Alle Regeln sowie die damit einhergehenden Einstellungen und Verhaltensweisen müssen von der Unternehmensleitung an die Mitarbeiter kommuniziert und von ihnen eingehalten werden. Werden diese Regelungen vom Unternehmen nicht eingehalten, drohen Strafen und es kann zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommen.
Seit 2016 ist die Pflicht zur Erstellung und Mitteilung von länderbezogenen Berichten – das sogenannte Country-by-Country-Reporting, kurz CbCR – im deutschen Steuerrecht verankert. Das CbCR ist ein Ergebnis der BEPS-Initiative der OECD. Ein solches Reporting müssen alle inländischen Gesellschaften vorlegen, die einen Konzernabschluss aufstellen oder in einen solchen einbezogen sind, der mindestens ein ausländisches Unternehmen umfasst. Zudem müssen die konsolidierten Umsätze des Vorjahres mindestens bei 750 Mio. € liegen. Ziel des CbCR ist es, der Steuerverwaltung eine standardisierte länderbezogene Berichterstattung darüber zu liefern, wo Umsätze und Gewinne erzielt, Mitarbeiter beschäftigt und Steuern gezahlt werden.
Ein effizientes Datenmanagement ist ein entscheidender Faktor für den Unternehmenserfolg. Dies gilt auch im Bereich der Steuern. Mithilfe eines Tax Compliance Management Systems können Sie eine Vielzahl von Daten nach unterschiedlichen Kriterien filtern und für steuerliche Zwecke analysieren (z. B. für Zwecke der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und der Dokumentation von Verrechnungspreisen). Dies trägt zur Abstimmung der Steuerstrategie bei und zahlt letztendlich auf die Erreichung der Unternehmensziele ein. Zudem unterstützt Sie ein Tax CMS dabei, in kürzester Zeit alle relevanten Daten für wichtige Meetings oder etwa Außenprüfungen bereitzustellen.
Die Abkürzung „ERP“ steht für „Enterprise-Ressource-Planning“ und bezeichnet Software zur Ressourcenplanung eines Unternehmens in einer zentralen Datenbank. Hier werden sämtliche Geschäftsprozesse des Unternehmens verarbeitet und gespeichert, z.B. Einkauf, Logistik, Produktion, Controlling, Marketing, Vertrieb, sodass die Planung der Prozesse abteilungsübergreifend möglich ist. Auch im Bereich der Steuern kann dies ein nützliches Tool sein, da hier zentral alle relevanten Informationen eingepflegt werden können, die für die ordnungsgemäße Buchhaltung sowie Abführung von Steuern notwendig sind. Ein Tax Compliance Management System greift regelmäßig auf eine Vielzahl von Daten aus dem ERP-System zu.
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Am 14.11.2014 wurden diese Anforderungen an IT-gestützte Systeme mit dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums formuliert und festgelegt. Diese Regelungen betreffen Aufzeichnungen aller Art bezüglich steuerrelevanter Daten. Zwischenzeitlich wird die Einhaltung der GoBD in vielen Betriebsprüfungen kontrolliert, z. B. durch Anforderung einer Verfahrensdokumentation. Ein effektives Tax Compliance Management Systems muss auch dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen die GoBD erfüllt.
Ein internes Kontrollsystem besteht aus systematisch gestalteten technischen und organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen zum Einhalten von Richtlinien und zur Abwehr von Schäden. Ein solches Kontrollsystem betrifft regelmäßig sämtliche Unternehmensbereiche. Der Teilbereich des IKS, der auf die Einhaltung aller steuerlichen Pflichten gerichtet ist, wird auch als Tax Compliance Management System bezeichnet. Nach der Interpretation der Finanzverwaltung kann ein funktionierendes Steuer-IKS Unternehmen und ihre Organe im Fall von Fehlern in einer Steuererklärung vor strafrechtlicher Verfolgung schützen
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